Jockel Color Up Design - Feuerlöscher F2 "My Home" für die Brandklasse A, B und F (Fettbrände).
Fashionlovers und Sterneköche aufgepasst! Du bist zwar sicherheitsbewusst, aber ein roter Feuerlöscher hat einfach bisher nicht in Dein Designkonzept gepasst? Mit diesem Löscher liefern wir Dir garantiert eine zeitlose und stilvolle Lösung.
Die Jockel-Designlöscher sind wahre Allroundtalente im Haushalt. Mit den Brandklassen A, B und F können sie bei allen haushaltsüblichen Entstehungsbränden eingesetzt werden und sogar bei Fettbränden. Wer jemals vor einer brennenden Pfanne oder Fritteuse stand, weiß mit welcher Geschwindigkeit sich Speiseöl und -fett selbst entzünden kann. Jetzt das falsche Löschmittel, wie z. B. Wasser, und es kommt zur sogenannten Fettexplosion. Da brennendes Fett oder Öl bereits mehrere hundert Grad Celsius heiß ist, verdampft zugegebenes Wasser schlagartig. Durch diese explosionsartige Verdampfung wird das brennende Fett aus dem Behältnis geschleudert.
Mit den Jockel Designlöschern bist Du auch hier auf der sicheren Seite.
Lebe bunt und sicher mit Color Up Design-Feuerlöschern von Jockel!
Einsatzbereiche des Jockel - Design - Feuerlöscher "Cupcake" z.B.
Technische Informationen Jockel - Design - Feuerlöscher "My Home"
Brandklasse A, B und F
Inhalt 2L wässrige Lösung für Fettbrände
Rating / Löschleistung 5A 34B 40F
LE 1
Löschwirkung durch Erstickung und Verseifung
Funktionsbereich (-30°C bis +60°C)
Geeignet für elektrische Anlagen bis 1000 Volt bei einem Sicherheitsabstand von 1m
gezielte Löschmitteldosierung über die Hebelarmatur
Spritzdauer 14sek, Spritzweite 6m
Qualitätsstahlbehälter mit widerstandfähiger Innen- und Außenbeschichtung
Treibmittel Luft und / oder Stickstoff
Wiederbefüllbar mit Manometer
Höhe ca. 358 mm, Durchm. Ca. 130 mm
Gewicht ca.4,1 kg
Wichtiger Hinweis: Diese Jockel-Color-Up-Designfeuerlöscher entsprechen funktionstechnisch dem nach DIN EN 3 zugelassenen roten Feuerlöscher F2JM5. Da Designlöscher aufgrund der Farbabweichung nicht nach DIN EN 3 anerkannt werden können, bedarf es bei betrieblicher Nutzung einer Ausnahmegenehmigung durch die Brandschutz- und Arbeitsbehörde. Keiner Genehmigung bedarf es hingegen bei privater Nutzung.